
BKF-Modul 2: Recht und Dokumente
99,00 €
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Kehrbach Ausbildung
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BKF-Weiterbildungsmodul (7 Stunden) nach BKrFQG für LKW-Fahrer: Frachtrecht, Beförderungsdokumente, Zoll und Maut, Eintragung ins BQR durch den Anbieter.
calendar_month Verfügbare Termine
10.11.2026Verfügbar
location_on Aurich, 26605 Aurich calendar_month 1 Tagtranslate Deutsch
21.11.2026Verfügbar
location_on Rhede, 26899 Rhede calendar_month 1 Tagtranslate Deutsch
21.11.2026Verfügbar
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Beschreibung
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 2 - Recht & Dokumente deckt die Kenntnisbereiche 2.2 und 2.3 ab.
Zielgruppe: LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
Kursziel: Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Güterkraftverkehr und Werkverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zGG durchzuführen
Kursinhalte:
- Nationale und internationale Transportgenehmigungen
- Nationales und internationales Frachtrecht (CMR & HGB)
- Pflichten und der am Transport beteiligten Personen
- Haftung des Frachtführers und Absenders
- Erstellen von Beförderungsdokumenten (Frachtbriefe)
- Zollrechtliche Vorschriften
- Besondere transportbezogene Begleitdokumente
- Maut-, Sonn- und Feiertagsverbote sowie Punktesystem
- Sonstige Vorschriften für den Güterverkehr: Gefahrgut-, Abfall-, Kühl- und Tiertransportvorschriften
- Fragen rund um die Fahrerlaubnisklassen
Rechtliche Grundlagen: Europäische Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung, GüKG (EU) 2018/645, HGB & CMR, AGB, ADSp, Zoll, ADR, StVO & StVG, FeV, LKW-MautV
Voraussetzungen: Gute deutsche Sprachkenntnisse, Besitz der Grundqualifikation, Führerschein für C1 und C1E (mind. 18 Jahre) – für C und CE (mind. 21 Jahre) | FQN | Personalausweis
Prüfung: keine Prüfung erforderlich
Abschluss: Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 absolviert werden
Gültigkeit: 5 Jahre
Format: Präsenzschulung im Schulungszentrum Kehrbach in Aurich (Kornkamp 48, 26605 Aurich, Industriegebiet Schirum): Theorie in klimatisierten Schulungsräumen, Praxis auf dem eigenen Übungsgelände und in der Technikhalle. Einzelne Termine finden in Rhede (Ems) statt, Ort steht am jeweiligen Termin.
Preis: umsatzsteuerbefreite Bildungsleistung nach § 4 Nr. 21 UStG, es kommt keine Umsatzsteuer hinzu. Kurszeiten 09:00 bis ca. 16:30 Uhr. Maximal 25 Teilnehmende je Kurs. Teilnehmernamen bitte spätestens fünf Werktage vor Kursbeginn an den Anbieter melden.
Förderung: Kehrbach Ausbildung ist AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Je nach Kurs ist eine Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder über das Qualifizierungschancengesetz möglich, Details beim Anbieter.
Stornobedingungen: bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos, danach 20 % der Kursgebühr, ab 48 Stunden vor Kursbeginn 40 %, bei Nichterscheinen 100 %. Kursplätze können durch andere Mitarbeitende des Unternehmens nachbesetzt werden.
Kursgebühren werden mit der Rechnung angefordert. Größere Gruppen und firmenspezifische Termine auf Anfrage. Inhouse-Schulungen sind für alle Kurse möglich, in der Regel bis 100 km um Aurich, Konditionen nach Schulung, Ort und Unternehmen individuell.
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