
BKF-Modul 3: Sozialvorschriften
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Kehrbach Ausbildung
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BKF-Weiterbildungsmodul (7 Stunden) nach BKrFQG für LKW-Fahrer: Lenk- und Ruhezeiten, Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber, Eintragung ins BQR durch den Anbieter.
calendar_month Verfügbare Termine
07.10.2026Verfügbar
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07.10.2026Verfügbar
location_on Aurich, 26605 Aurich calendar_month 1 Tagtranslate Deutsch
17.10.2026Verfügbar
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11.11.2026Verfügbar
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28.11.2026Verfügbar
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28.11.2026Verfügbar
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09.12.2026Verfügbar
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Beschreibung
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 3 - Sozialvorschriften deckt den Kenntnisbereich 2.1 ab.
Zielgruppe: LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
Kursziel: Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Güterkraftverkehr und Werkverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zGG durchzuführen
Kursinhalte:
- Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche
- Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen sowie Ruhezeiten für Fahrzeuge einschließlich Anhänger über 3,5 t zGG
- Mehrfahrerbetrieb, Fähr- und Zugfahrten und Notstandsregelungen (z.B. Out of Scope)
- Sozialvorschriften für Güterbeförderung zwischen 2,8 und 3,5 t und Personenbeförderung bis 9 Personen
- Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
- Arbeitszeitnachweis Kleintransporter
- Handwerkerregelungen und Ausnahmen
- Sanktionen bei falscher Benutzung des Fahrtenschreibers
- Arten und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts
- Fahrtenschreiberkarten
- Fernkommunikations durch Fleetsoftware und Smartlink
Rechtliche Grundlagen: Europäische Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, AETR, Richtlinie 2002/15/EG, ArbZG, FPersG, FPersV
Voraussetzungen: Gute deutsche Sprachkenntnisse, Besitz der Grundqualifikation, Führerschein für C1/C1E (mind. 18 Jahre) - für C/CE (mind. 21 Jahre) | FQN | Personalausweis
Prüfung: keine Prüfung erforderlich
Abschluss: 5 Jahre
Gültigkeit: Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
Format: Präsenzschulung im Schulungszentrum Kehrbach in Aurich (Kornkamp 48, 26605 Aurich, Industriegebiet Schirum): Theorie in klimatisierten Schulungsräumen, Praxis auf dem eigenen Übungsgelände und in der Technikhalle. Einzelne Termine finden in Rhede (Ems) statt, Ort steht am jeweiligen Termin.
Preis: umsatzsteuerbefreite Bildungsleistung nach § 4 Nr. 21 UStG, es kommt keine Umsatzsteuer hinzu. Kurszeiten 09:00 bis ca. 16:30 Uhr. Maximal 25 Teilnehmende je Kurs. Teilnehmernamen bitte spätestens fünf Werktage vor Kursbeginn an den Anbieter melden.
Förderung: Kehrbach Ausbildung ist AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Je nach Kurs ist eine Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder über das Qualifizierungschancengesetz möglich, Details beim Anbieter.
Stornobedingungen: bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos, danach 20 % der Kursgebühr, ab 48 Stunden vor Kursbeginn 40 %, bei Nichterscheinen 100 %. Kursplätze können durch andere Mitarbeitende des Unternehmens nachbesetzt werden.
Kursgebühren werden mit der Rechnung angefordert. Größere Gruppen und firmenspezifische Termine auf Anfrage. Inhouse-Schulungen sind für alle Kurse möglich, in der Regel bis 100 km um Aurich, Konditionen nach Schulung, Ort und Unternehmen individuell.
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