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Schulung von Beauftragten Personen gem. Kapitel 1.3 ADR

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MORAVIA Akademie

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Ziel dieser Schulung ist es, beauftragte und sonstige an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie den Vorgaben der GGVSEB rechtssicher und praxisnah zu unterweisen.

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17.02.2027Verfügbar
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23.03.2027Verfügbar
location_on Hannover, 30419 Hannover calendar_month 1 Tagtranslate Deutsch

Beschreibung

Ziel dieser Schulung ist es, beauftragte und sonstige an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie den Vorgaben der GGVSEB rechtssicher und praxisnah zu unterweisen. Dazu zählen unter anderem Verpacker, Belader, Befüller, Entlader, Disponenten, Spediteure und Fahrzeugführer, die regelmäßig mit Gefahrgut umgehen. Bei Änderungen im Gefahrgutrecht ist eine Auffrischungsschulung vorgeschrieben – gemäß Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i.V.m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i.V.m. Abschnitt 8.2.3 ADR.Erfahrung aus der PraxisUnsere erfahrenen Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen des ADR und geben konkrete Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften im betrieblichen Alltag – verständlich, praxisorientiert und rechtssicher. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen ADR-konformen Schulungsnachweis, der auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann.Ihr Nutzen auf einen BlickRechtssichere Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR und GGVSEBVermittlung aktueller Inhalte bei Änderungen im GefahrgutrechtPraxisnahe Umsetzungshilfen durch erfahrene Gefahrgut-ReferentenSchulungsnachweis zur Vorlage bei BehördenIdeal für Personal in Logistik, Versand, Spedition und Gefahrguttransport Inhalte: - ADR 2025/ GGVSEB - Ausführungen der mitzuführenden Begleitpapiere - richtiges Ausfüllen eines Beförderungspapiers - mitzuführende Ausrüstungsgegenstände - Versandstücke - Bezettelung - Kennzeichnung der Fahrzeuge - Verladung und Ladungssicherung - Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis Zielgruppe: Beauftragte und sonstige, an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen, die einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Gefahrgutrecht abdecken müssen, wie z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal das für die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader, sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR-Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR sind. Abschluss: Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf. Im Preis enthalten: Im Preis enthalten sind PDF-Seminarunterlage, Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf.

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