Verbots-/Vorschriftzeichen

Verbots- und Vorschriftzeichen ordnen den Verkehr verbindlich, von der Geschwindigkeitsbegrenzung über Überhol- und Durchfahrtsverbote bis zu Halt- und Vorfahrtsregelungen. Die Kategorie umfasst die gängigen Vorschriftzeichen entsprechend StVO und Verkehrszeichenkatalog in retroreflektierender Ausführung. Typische Einsatzfälle sind Verkehrsführungen an Arbeitsstellen, für die üblicherweise die RSA 21 maßgeblich ist, sowie die Beschilderung von Betriebsgeländen und Zufahrten.

Achten Sie bei der Auswahl auf die Reflexionsklasse der Folie passend zum Einsatzort, auf die geforderte Schildgröße und auf die Bauform für stationäre Montage oder den mobilen Einsatz mit Fußplatte. Warnhinweise vor Gefahrenstellen finden Sie unter Gefahrzeichen, die vollständige Übersicht aller Zeichenarten unter Verkehrsschilder.

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Einsatz an Arbeitsstellen, im Bestand und auf dem Betriebshof

Vorschriftzeichen ordnen ein Verhalten verbindlich an. Zu ihnen zählen die Verbote, etwa Überholverbot, Durchfahrtverbot oder Haltverbot, ebenso wie Gebote wie eine vorgeschriebene Fahrtrichtung oder die Einbahnstraße. An Arbeitsstellen werden am häufigsten gestaffelte Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote und Haltverbote gebraucht, an provisorischen Einmündungen auch Zeichen zur Vorfahrt. Kommunen halten dieselben Zeichen für den Dauerbestand vor, Betriebe nutzen sie auf ihren Höfen, um Tempo, Zufahrten und Stellflächen zu regeln.

Anordnung und Aufstellung

Im öffentlichen Verkehrsraum wirken diese Zeichen nur auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. An Arbeitsstellen ist der Regelplan der RSA 21 die fachliche Grundlage.

  • Reihenfolge: Geschwindigkeitsbeschränkungen werden in Stufen aufgestellt, die Zeichen dürfen nicht vertauscht werden.
  • Ende der Regelung: Klären Sie mit der Anordnung, wo eine Beschränkung endet und ob dafür ein eigenes Zeichen aufzustellen ist.
  • Abbau: Nach Ende der Maßnahme entfernen, damit keine Regelungen ohne Anlass im Bestand bleiben.
  • Dauerbestand: Zeichen mit verblasster Folie zeitig ersetzen.

Vorschriftzeichen für eine neue Verkehrsführung bestellen

Wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung neu angeordnet oder eine Parkordnung auf dem Betriebshof eingeführt, stehen Anzahl und Größen fest. Prüfen Sie vorher, welche Zeichen noch im Lager stehen. Bestellen Sie die Zeichen auf RoadPartner direkt, Ihre Preise sind nach dem Login sichtbar. Hinweise zu Zeiträumen und Ausnahmen regeln Sie mit Zusatzzeichen.

Häufige Fragen

Darf ich auf meinem Betriebsgelände Verkehrszeichen aufstellen?
Auf nicht öffentlich zugänglichem Betriebsgelände können Sie die Verkehrsregelung selbst festlegen und dafür Zeichen nach dem Muster der StVO verwenden. Ihre Wirkung entfalten sie dort über das Hausrecht. Ist die Fläche tatsächlich für die Allgemeinheit zugänglich, etwa als Kundenparkplatz, gilt sie als öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn sie in Privateigentum steht.
Wer ordnet eine Geschwindigkeitsbeschränkung an einer Baustelle an?
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt die verkehrsrechtliche Anordnung, meist auf Grundlage eines Regelplans nach RSA 21. Das ausführende Unternehmen setzt sie um und ist für die ordnungsgemäße Aufstellung verantwortlich. Beschaffen Sie die Zeichen, wenn die Anordnung die Größen festlegt.
Was ist der Unterschied zwischen Verbots- und Vorschriftzeichen?
Verbotszeichen untersagen ein bestimmtes Verhalten, etwa das Überholen. Gebotszeichen schreiben ein Verhalten vor, zum Beispiel eine Fahrtrichtung. Die StVO fasst beide Gruppen unter dem Begriff Vorschriftzeichen zusammen.

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